Häufig gestellte Fragen
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In den meisten Fällen ist keine Komplettsanierung notwendig, oft kann sogar ohne jegliche Dämmmaßnahme das Heizungssystem gewechselt werden. Entscheidend ist, ob das Heizsystem mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur von ca. maximal 55°C betrieben werden kann - auch Niedertemperatur-Ready genannt.
Hilfreich zur schnellen Einschätzung ist der Baustandard, der sich meist recht schnell aus dem Baujahr und bereits umgesetzten Maßnahmen ableiten lässt. Zwei Beispiele:
Ein Gebäude, dass ab 1995 gebaut wurde, entspricht in der Regel der 3. Wärmeschutzverordung und kann in den meisten Fällen ohne oder mit minimalen Maßnahmen umgestellt werden.
Ein Gebäude, dass vor 1978, also vor der 1. Wärmeschutzverordnung, gebaut wurde und bei dem kein Bauteil jemals energetisch ertüchtigt wurde, wird mehr Investitionen benötigen.
Letztendlich muss allerdings immer eine raumweise Heizlast berechnet werden, die im Zusammenspiel mit dem hydraulischen Abgleich die Leistung der Wärmepumpe und die Größe der Heizkörper im Detail ergibt.
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Nein. Obwohl eine Fußbodenheizung mit ihrer großen Fläche zwar das Optimum darstellt, genügen je nach energetischem Standard des Gebäudes in den meisten Fällen Heizkörper.
Am Ende steht immer die Heizlast eines Raums der Heizleistung der Heizkörper oder -flächen darin gegenüber. Dann kann entweder die Heizlast gesenkt werden, z.B. über Dämmung oder neue Fenster, oder die Heizleistung erhöht werden, z.B. über größere Heizkörper, Heizkörper mit mehr Platten oder eine Erhöhung der Vorlauftemperatur.
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Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass das warme Wasser im Heizsystem gleichmäßig auf die Heizkörper und -flächen verteilt wird. Hierfür werden aus den Berechnungen die richtigen Ventilöffnungsweiten pro Heizkörper eingestellt. Diese Ventile sitzen vor dem Heizkörperthermostat, an dem Sie die Temperatur dann meist in Stufen zwischen 1-5 einstellen.
Durch diese austarierung wird Energie eingespart und es können Strömungsgeräusche reduziert werden.
Im Zuge der Berechnungen wird auch geprüft, ob die vorhandenen Heizkörper bei der gewünschten Vorlauftemperatur genug Heizleistung für den Raum haben.
Der hydraulische Abgleich ist eine lang bewährte Praxis und z.B. Pflicht bei neuen Heizanlagen in Gebäuden ab sechs Wohnungen und den meisten geförderten Heizungen.
Wärmepumpen und Heizung
Sanierungsfahrplan
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Ja, diese ist beim geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP) Pflicht.
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Nein, die Maßnahmen stellen nur Möglichkeiten dar, wie Sie zu einem geförderten energetischen Standard für jedes Bauteil kommen können. Sie müssen auch weder die Reihenfolge noch die exakte Ausführung in ihrem iSFP umsetzen.
Die gesetzlichen und fördertechnischen Anforderungen bleiben natürlich bestehen, d.h. die benötigte Dämmstärke wird vermutlich ähnlich der Empfehlung aus dem iSFP sein, abhängig vom Wärmeleitwert der Dämmung und wie sehr Sie den geforderten Standard übererfüllen möchten.
Idealerweise wurden die Maßnahmen mit Ihnen abgesprochen und auf Ihr Vorhaben abgestimmt.
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In den meisten Fällen sieht es nur so aus, nur selten wird tatsächlich die Komplettsanierung empfohlen, das sollte dann auch so abgesprochen worden sein.
Der iSFP hat ein festes Format, der Fördergeber schreibt dabei vor, dass darin für jedes Bauteil (Wand, Fenster, etc.) eine Möglichkeit aufgezeigt werden muss, wie es auf einen geförderten energetischen Standard kommen kann. Sie müssen diese Maßnahmen nicht durchführen und können auch andere Ausführungsarten oder eine andere Reihenfolge wählen.
Eine tatsächliche Komplettsanierung ist im iSFP meist als „in einem Zug” benannt und sollte nicht ohne Absprache empfohlen worden sein.
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Ein iSFP ist für 15 Jahre gültig, d.h. es können in dieser Zeit die Förderboni beantragt werden, die sich auf den iSFP beziehen. Der Förderbonus selbst kann sich in dieser Zeit ändern.
In der Regel wurde vor der Erstellung des iSFP mit Hinblick auf eine bald umzusetzende Maßnahme berechnet, ob sich dieser lohnen würde. Daher sollte selbst bei einer späteren Absenkung des Förderbonus die Wirtschaftlichkeit gegeben sein.
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